Beschwerden prüfen wir im Regelfall in mehreren Schritten:
Zuerst prüfen wir, ob der geschilderte Sachverhalt in den Bereich einer Zertifizierung fällt und ob er sich bereits anhand der Angaben und der eingereichten Unterlagen beurteilen lässt.
Bestehen hier Unklarheiten, klären wir den Sachverhalt weiter auf. Dazu fordern wir im Regelfall von der betroffenen, zertifizierten Organisation eine Stellungnahme an und leiten dazu das Beschwerdeanliegen weiter.
Die zertifizierte Organisation berichtet uns und erklärt seinen Standpunkt.
Ergibt die Prüfung, dass in Bezug auf die zertifizierte Organisation nichts zu beanstanden ist, teilen wir dies Ihnen als Beschwerdeführer mit.
Stellt sich jedoch heraus, dass wir als Zertifizierungsstelle einschreiten müssen, setzen wir uns mit der betreffenden Organisation weiter auseinander. Bei ausreichender Beweislage können wir zum Beispiel ein entsprechendes Sonderaudit gegenüber der betroffenen Organisation einleiten. Über dessen Ausgang können wir allerdings aus Vertraulichkeitsgründen nicht informieren.
Als Beschwerdeführer erhalten Sie aber in jedem Fall ein abschließendes Schreiben zur persönlichen Beschwerde.