Unsere Verpflichtung zu unparteiischer und unabhängiger Zertifizierung

Wir gewährleisten eine unparteiische, unabhängige Zertifizierung, halten uns strikt an Akkreditierungsstandards, risikobasierte Prozesse und einen eigens eingerichteten Unparteilichkeitsausschuss für vertrauenswürdige, objektive Entscheidungen.

Unabhängigkeits- und Unparteilichkeitserklärung

Die Zertifizierungsstelle der CERTivation GmbH erklärt, dass sie die im Zusammenhang mit der Zertifizierungstätigkeit stehenden Rechte und Pflichten ausübt und diese Tätigkeiten ausschließlich in ihrem Verantwortungsbereich liegen.​​

Sie behält das alleinige Recht für ihre Entscheidungen in Bezug auf die Zertifizierung, einschließlich der Erteilung, Verweigerung, Aufrechterhaltung, Erneuerung, Erweiterung, Einschränkung, Aussetzung oder Wiederherstellung nach einer Aussetzung sowie die Zurückziehung der Zertifizierung. Die Entscheidung bezüglich Erteilung, Verweigerung, Aufrechterhaltung, Erneuerung, Erweiterung, Einschränkung, Aussetzung oder Wiederherstellung nach einer Aussetzung sowie die Zurückziehung der Zertifizierung wird niemals ausgegliedert.

Die oberste Leitung der CERTivation GmbH verpflichtet sich zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei allen Zertifizierungstätigkeiten. Auditierung und Zertifizierung werden gemäß der jeweiligen Norm in der jeweils gültigen Fassung und im Einklang mit zusätzlich geltenden Rechtsnormen und Richtlinien durchgeführt. Weiterhin verpflichtet sich die oberste Leitung zur Einhaltung der Forderungen der Akkreditierungsnormen ISO/IEC 17021 und ISO/IEC 27006.
Zur Gewährleistung von Unparteilichkeit und Objektivität aller Bewertungen und Entscheidungen ist das gesamte Personal der Zertifizierungsstelle:

unabhängig von finanziellen und kommerziellen Einflüssen, bei allen Tätigkeiten und Entscheidungen der Auditierung und Zertifizierung.
fachlich weisungsfrei von anderen Geschäftsbereichen und Tochterunternehmen.
Die Zertifizierungsstelle ist nicht befugt, das Managementsystem einer anderen Zertifizierungsstelle zu zertifizieren.

Die Zertifizierungsstelle führt keine Zertifizierung des Managementsystems durch, wenn sie bei dem Kunden zuvor in unterstützender Funktion tätig gewesen ist. Als anerkannte Minimierung der Gefährdung der Unabhängigkeit gilt der Ablauf von zwei Jahren nach Abschluss der unterstützenden Tätigkeit.

Eine Zertifizierung durch die CERTivation GmbH ist stets unabhängig davon, ob eine Beratungsorganisation zum Einsatz kommt oder nicht. Andeutungen, dass das Zertifizierungsverfahren unkomplizierter, leichter, schneller oder preiswerter wäre, wenn eine bestimmte Beratungsorganisation zum Einsatz käme, tritt die CERTivation stets entschieden entgegen.

Akkreditierung

Die CERTivation GmbH ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (kurz DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle für Managementsysteme.

Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage [D-ZM-21170-01-00] aufgeführten
Akkreditierungsumfang.

Unparteilichkeitserklä​rung - Ausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit

Die CERTivation GmbH hat Prozesse etabliert, um sicherzustellen, dass das in einem Zertifizierungs-Verfahren eingesetzte Personal unabhängig und unparteilich arbeitet. Um die Funktion dieser Prozesse dauerhaft zu gewährleisten arbeitet die Zertifizierungsstelle mit einem risikobasierten Ansatz.

Darüber hinaus hat die CERTivation GmbH einen Ausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit (Beirat) etabliert, so dass die Unparteilichkeit der Arbeit der Zertifizierungsstelle auch von unabhängiger Stelle regelmäßig geprüft wird. ​Die Zertifizierungsstelle legt gegenüber dem Ausschuss dar, dass ihre Unparteilichkeit anfangs und laufend nicht durch wirtschaftlichen, finanziellen oder sonstigen Druck gefährdet wird. Der Ausschuss

  • unterstützt bei der Erarbeitung von grundsätzlichen Regelungen bezüglich der Unparteilichkeit ihrer Zertifizierungstätigkeiten,
  • wirkt entgegen jeder Tend​enz seitens der Zertifizierungsstelle, kommerzielle oder andere Aspekte zu gestatten, die die ständige objektive Bereitstellung der Zertifizierungstätigkeiten verhindert,
  • berät zu Fragen, die das Vertrauen in die Zertifizierung, einschließlich Offenheit und öffentlicher Wahrnehmung, beeinflussen, und
  • ​führt mindestens einmal jährlich eine Bewertung der Unparteilichkeit der Audits, der Zertifizierungen und der Entscheidungsprozesse der Zertifizierungsstelle durch.​