Sie möchten Einspruch einlegen?

Integrität und  Transparenz sind Kernelemente unseres Zertifizierungsprozesses und der Schlüssel zu deuerhaften Geschäftsbeziehungen.

Es kann jedoch Gründe geben, gegen eine Zertifizierungsentscheidung Einspruch einzulegen.

Vertraulichkeit als Schlüssel

Sollten Sie Missbrauch eines Zertifikats vermuten oder Wünsche, Anregungen oder Kritik an unseren Dienstleistungen haben, nutzen Sie unser Kontakt-Formular.

Jede Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt und Ihnen entstehen keinerlei Nachteile. Wir nehmen jede Anfrage Ernst und werden Sie über deren Bearbeitungsverlauf sowie den Abschluss der Bearbeitung unterrichten. 

Sie wollen Einspruch gegen eine Zertifizierung einreichen? 

Als Kunde der CERTivation haben Sie das Recht Einspruch gegen eine Zertifizierungsentscheidung einzulegen. Die CERTivation sichert Ihnen zu, dass der Einspruch vertraulich behandelt wird und für den Einspruchsführer zu keinerlei Nachteilen führt.

Ein Einspruch bedingt der Schriftform. Dabei ist das folgende zu beachten.

  • Geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und die Verfahrensnummer an.
  • Begründen Sie ausführlich Ihren Einspruch.
  • Fügen Sie alle Nachweise und Unterlagen, die zum Verständnis des Einspruchs beitragen, bei.
  • Unterschreiben Sie den Einspruch. 

Bitte richten Sie den Einspruch an
CERTIVATION GmbH
Am Seitenkanal 8
49811 Lingen (Ems)

Möchten Sie den Einspruch elektronisch einreichen, beachten Sie bitte unten den Hinweis zur qualifiziert elektronischen Signatur und verwenden das folgende Postfach:
office@certivation.com

Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung Ihres Einspruchs.

Einsprüche prüfen wir im Regelfall in mehreren Schritten:

  • Der Einspruch wird an den Qualitätsmanagement Beauftragten (QMB) übergeben. Dieser prüft zunächst, ob der geschilderte Sachverhalt einen begründeten Einspruch darstellt und ob er sich bereits anhand der Angaben und der eingereichten Unterlagen beurteilen lässt.
  • Bestehen hier Unklarheiten, klären wir den Sachverhalt weiter auf. Dazu fordert der QMB im Regelfall von den im Verfahren Beteiligten eine Stellungnahme an und leiten dazu das Einspruch Anliegen weiter. Diese Stellungnahmen werden vom QMB geprüft.
  • Ergibt die Prüfung, dass die Zertifizierungsentscheidung nicht zu beanstanden ist, teilen wir dies Ihnen als Einspruchsführer mit.
  • Stellt sich jedoch heraus, dass der Einspruch begründet ist, wird Ihrem Einspruch stattgegeben und die Entscheidung korrigiert. 

Wir halten Sie über den Bearbeitungsstand Ihres Einspruchs auf dem Laufenden und antworten Ihnen so schnell wie möglich. Bitte beachten Sie, dass zunächst eine Stellungnahme von den Beteiligten eingeholt werden muss und es erfahrungsgemäß einige Zeit dauert, bis diese vorliegt und geprüft ist. Als Einspruchsführer erhalten Sie aber in jedem Fall ein abschließendes Schreiben zu Ihrem Einspruch.

An alle E-Mail-Adressen der CERTivation können elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur gesendet werden. Der Begriff der qualifizierten elektronischen Signatur ist in Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 („eIDAS-Verordnung“) definiert. Wenn das elektronische Dokument den Anforderungen entsprechend signiert ist, können Sie so die für den Einspruch erforderliche Schriftform ersetzen.

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